Geschäftsbedingungen der TIPTOP-Hotels und des Hotel Burgblick und Haus am Sonnenhügel
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
1.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
1.3 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
1.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
1.5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung
von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
2.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
2.4 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und das Hotel dem zustimmt.
2.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens
vorbehalten.
2.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
2.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder mindern.
2.8 Bei Pauschalangeboten werden keine Kreditkarten akzeptiert.
3.Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
3.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Mündliche Verabredungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des
Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
3.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
3.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-
oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den
Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß der Ziffer 4 pauschalisiert
werden.
4. Stornierungen und Stornierungskosten für Individualreisende
4.1 Bei Buchung von Sonntag bis Freitag
Stornierung bis 1 Tag vor Anreise (bis 14:00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei*
Stornierung am Anreisetag: 80% des Reisepreises*
* nur gültig außerhalb von Feiertagen, regionalen Großveranstaltungen oder Festen (6)
5.1 Bei Buchungen am Wochenende von Mitte Oktober bis April
Stornierung bis 7 Tage vor Anreise (bis 14:00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei*
Stornierungen bis 5 Tage vor Anreise 50 % des Reisepreises
Stornierungen bis 2 Tage vor Anreise 75 % des Reisepreises
Spätere Stornierungen 100% des Reisepreises
5.2 Bei Buchungen am Wochenende Saison von April bis Mitte Oktober
Stornierung bis 14 Tage vor Anreise (bis 14:00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei*
Stornierungen bis 10 Tage vor Anreise 50 % des Reisepreises
Stornierungen bis 5 Tage vor Anreise 75 % des Reisepreises
Spätere Stornierungen 100% des Reisepreises
6. Stornierungen von Ferienwohnung
Stornierung bis 10 Tage vor Anreise (bis 14:00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei*
Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Reisepreises
Stornierungen bis 2 Tage vor Anreise 75 % des Reisepreises
Spätere Stornierungen 100% des Reisepreises
7. Sicherheitsleistungen:
7.1 Auf Verlangen des Hotels ist bei Anreise eine gültige Kreditkarten-Nummer oder Ersatzweise eine Kaution zur
Sicherheit zu hinterlegen.
Die Höhe der Summe richtet sich nach der Dauer des Aufenthaltes und wird vom Hotel festgelegt.
7.2 Ebenso ist das Hotel berechtigt die gesamten Übernachtungskosten als Vorkasse zu verlangen.
7.3 Zu beachten ist außerdem, dass das Hotel bei Gruppenreservierungen ab 3 Zimmern eine Vorauszahlung
verlangen kann, welche sich nach der Dauer des Aufenthaltes richtet.
7.4 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen.
Bei vorheriger Abreise wie reserviert nach 11.00 Uhr ist die Folgenacht ohne Frühstücksleistungen
zu zahlen.
7.5 Das Hotel behält sich vor, bei stark verschmutzten Zimmern eine Reinigungspauschale von 150.-Euro
für die Extra-Reinigung des Zimmers dem Gast in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt auch für Zimmer,
in denen, trotz Rauchverbotes im gesamten Hotel, geraucht wurde.
Der Kunde ist damit einverstanden,
dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder
Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr - weiterführende Informationen stehen Ihnen dort voraussichtlich ab dem 15.02.2016 zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter
Mandatory information according to the Regulation (EU) No 524/2013 of the European Parliament and of the Council:
Follow this link to the website of the European Commission’s entity for online dispute resolution for consumer disputes: http://ec.europa.eu/consumers/odr - further information is expected to be available there from 15 February 2016. Should you have any initial questions concerning a potential dispute resolution, please email us at
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme soll in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht 66869 Kusel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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