Information für unsere Gäste zur Beibehaltung der Erfassung der Gastdaten,
in unserem Hotel und Restaurant Burgblick und Ferienhaus am Sonnenhügel
Sehr geehrte Gäste,
ab dem 01.01.2025 tritt eine Änderung des Bundesmeldegesetzes im Rahmen der bürokratischen Erleichterungen in Kraft. Laut dieser Änderung sind Gäste aus dem Inland nicht mehr verpflichtet, bei der Ankunft in Beherbergungsbetrieben einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Für ausländische Gäste bleibt die Meldescheinpflicht bestehen.
Wir haben uns jedoch dazu entschieden, alle Gäste gleichermaßen zu behandeln und daher die Erfassung der Gastdaten für alle beizubehalten. Dieses Vorgehen wird durch unser Hausrecht gestützt.
Warum bleibt die Erfassung der Gastdaten bei uns verpflichtend?
Ein Gastdatenblatt erfüllt wichtige Funktionen und dient nicht nur der gesetzlichen Vorgabe, sondern auch der Sicherheit und Transparenz:
1. Rechnungserstellung und Vertragsabwicklung
Für eine korrekte Rechnungstellung – auch mit abweichender Rechnungsadresse – sowie zur Absicherung des Aufenthalts ist eine vollständige und korrekte Erfassung der Gastdaten unerlässlich.
2. Sicherheit im Beherbergungsbetrieb
Im Falle von Notfällen wie einem Brand oder anderen sicherheitsrelevanten Situationen müssen wir wissen, wer sich in unserem Hotel aufhält, um alle Personen zu schützen.
3. Behördliche Einsicht
Gastdaten können von verschiedenen Behörden wie der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten oder Zollbehörden eingesehen werden, um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären.
4. Statistische Erhebungen
Die Daten sind erforderlich, um die monatliche Beherbergungsstatistik zu erstellen oder kommunale Abgaben oder eine Beherbergungssteuer, Kurtaxe oder ähnliches zu dokumentieren und zu berechnen.
Warum sind Gastdaten wichtig?
Als Gastgeber tragen wir Verantwortung für die Personen, die wir in unserem Haus aufnehmen. Ein Beherbergungsbetrieb, der Personen aufnimmt, ohne deren Identität zu kennen, könnte Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein.
Sollten Sie als Gast das Datenblatt nicht ausfüllen wollen, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Übernachtung in unserem Haus anbieten können. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen anderen Beherbergungsbetrieb aufzusuchen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um Sicherheit und den reibungslosen Ablauf in unserem Hotel gewährlisten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Eder & Team